Zweck und Ziel

Die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung Heute

Für die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung ist das von Dr. Lachmann 1829 formulierte Ziel, Blinde so zu fördern und den Sehenden näher zu bringen, auch heute noch aktuell. Allerdings mit dem Unterschied, dass die Stiftung dafür keine Blindenanstalt betreibt.

Mit der Vereinigung der Blindenerziehungsanstalt und des Herzog-Wilhelm-Blindenasyls ist deren Vermögen auf die neu entstandene Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung übergegangen. Aus den Erträgnissen dieses Vermögens wurden und werden Blinde und schwer Sehbehinderte aus dem Bereich des ehemaligen Regierungsbezirkes Braunschweig satzungsmäßig unterstützt. Der Umfang der jährlichen Förderungen wird dabei maßgeblich von den aktuellen Anlagemöglich­keiten des Stiftungsvermögens beeinflusst.
Aktuell beläuft sich das Stiftungsvermögen auf ca. 765.000 Euro. Für das Jahr 2017 stehen rd. 5.000 Euro zur Erfüllung des Stiftungszweckes zur Verfügung.

Kartendarstellung des ehemaligen Regierungsbezirks Braunschweig
Ehemaliger Regierungsbezirke Braunschweig,
Quelle: Westermann-Verlag

In der Tradition der Blindenerziehungsanstalt und des Herzog-Wilhelm-Blindenasyls unterstützt die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung nur Blinde und schwer Sehbehinderte aus dem Bereich des ehemaligen Regierungsbezirks Braunschweig. Dazu gehören die Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine und Wolfenbüttel, sowie die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg (siehe Übersichtskarte).

 

 

Voraussetzung für eine Unterstützung ist ein entsprechender Antrag. Zurzeit ist für den Antrag keine besondere Form vorgegeben. Wichtig ist, dass die gewünschte Hilfeleistung ausreichend beschrieben wird und dass, ggf. auch warum, eine Unterstützung von anderen Leistungsträgern (z.B. Landesblindenfonds) nicht in Anspruch genommen werden kann. Der Antrag kann an den Geschäftsführer, aber auch an jedes Direktoriumsmitglied gerichtet werden. Über die Gewährung einer Unterstützung entscheidet das Direktorium.